
Das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" regelt seit 1976 auf internationaler Ebene den Schutz bedrohter Tier - und Pfanzenarten.
Alle mediterranen Landschildkröten gehören dem höchsten Schutzstatus (Anhang I) an. Seit 1976 gilt die Artenschutzverordnung EG Nr. 338/97 in Europa, welche den Handel von geschützten Arten regelt. Der Schutzgrad wird in vier Anhänge unterteilt (A bis D) - die mediterranen Landschildkröten gehören dem Schutzstatus A (vom Aussterben bedrohte Arten) an.
Für alle geschützten Arten gilt grundsätzlich, dass die Haltung sowie jeder Zu- und Abgang der zuständigen Behörden unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden muss. Die in Anhang A gelisteten Arten dürfen nur mit den gelben EG-Bescheinigungen oder den noch vor Juni 1997 gültigen blauen CITES-Bescheinigungen abgegeben bzw. aufgenommen werden.
Leider sind auch heute noch unzählige adulte Landschildkröten nicht ordnungsgemäß angemeldet, sei es aus Unwissenheit oder Faulheit der Halter. Mit einer solchen Einstellung ist man jedoch schnell im Visier der Behörden und hat mit Strafen zu rechnen - auch Unwissenheit schützt nicht davor!