| 15.08.09
Hinweis bei Klaus Baum auf den Missstand, dass Hartz4-Empfänger bei unbotmäßigem Verhalten die „Stütze“ gekürzt kriegen:
Wenn ein Kollege arbeitslos wird, erhält er nach Ablauf der Leistung der Arbeitlosversicherung den Status eines Penners, der noch nie im Leben was geschafft hat. Er erhält dann Arbeitslosengeld 2, vulgo Hartz4. Das Geld ist so berechnet, dass das Existenzminimum gesichert bleibt.
Ein „Hartz4ler“ erhält mannigfaltige Auflagen: „Ein-Euro-Jobs“, sinnentleerte Fortbildungskurse zum Thema „wie überstehe ich erfolgreich ein Bewerbungsgespräch“, diverse Meldetermine, etc. Wenn er diesen Auflagen nicht minuziös nachkommt, droht Kürzung des Geldes. Ihm wird das Existenzminimum verweigert.
Widerspruch gegen Sanktionen ist möglich (und 2008 zu 41 % ganz oder teilweise erfolgreich), Klagen ebenfalls (2008 zu 65 % erfolgreich). Traurigerweise haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung.
Das heißt, er wird unausweichlich zum Hunger verurteilt.
Aufruf an alle. Unterschreiben Sie für ein Sanktionsmoratorium. Diese Schande muss beseitigt werden!