Keine Todesstrafe?

|  21.08.09

An sich ist die Todesstrafe verboten, nicht nur laut Grundgesetz, sondern auch in der EU-Menschenrechtskonvention.

Ist die Todesstrafe tatsächlich abgeschafft? Der Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Schachtschneider belehrt uns im Interview mit Focus Money eines besseren:

Der berüchtigte Lissaboner Vertrag enthält eine Öffnungsklausel – die Tötung von Menschen ist erlaubt,

Wenn Verteidigungsminister Jung beim Afghanistan-Abenteuer in seiner Wortwahl auf „Krieg“ umsatteln würde, hätten wir den Fall. Dann könnte unsere Junta unter Berufung auf den Lissaboner Vertrag die Todesstrafe wieder einführen.

Hier der entsprechende Ausriss aus dem Amtsblatt der europäischen Union.

Was bleibt? Hoffen wir auf ein negatives Votum der Iren im Oktober.

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