Hat Leyen uns ausgetrickst? (19.06.09)

|  19.06.09

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen den Hackerparagrafen abgelehnt, und zwar weil der Klagesteller nicht persönlich betroffen ist.

Udo Vetter stellt in seinem Blog dazu fest: Grundvoraussetzung für eine Klage ist persönliche Betroffenheit. Gilt auch vorm Verfassungsgericht.

Das könnte auch das vor wenigen Tagen beschlossene Internetsperrgesetz betreffen. Ich bin nicht Jurist genug, um dazu mehr zu sagen. Aber möglicherweise hat Leyen uns auf dem Weg gründlich aufs Kreuz gelegt.

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