EU-Wahl ohne 5%-Klausel?

|  30.07.09

Der Österreichische Standard berichtet, der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim halte die 5%-Klausel bei der Europawahl für verfassungswidrig und werde beantragen, die Sitzverteilung nachträglich ohne Mindestprozentsatz abzuändern.

Sachliche Begründung: die 5%-Hürde darf nicht willkürlich errichtet sein, sondern bedarf eines zwingenden Grundes. Beim Bundestag besteht dieser zwingende Grund in der Verunmöglichung einer Regierungsbildung, wenn zu viele Splitterparteien sich gegenseitig blockieren. – Im Kommunalwahlrecht, wo diese Gefahr nicht besteht, ist die Sperrklausel deswegen gekippt. Weil das EU-Parlament nichts mit einer EU-Regierung zu tun hat, ist die Sperrklausel auch hier nicht erforderlich und mithin verfassungswidrig.

Falls der Bundestag als erster Ansprechpartner ablehnt, wird von Arnim sich ans Bundesverfassungsgericht wenden.

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