Erweiterung der Polizeikompetenz

|  12.07.09

Ein Hessischer Gesetzentwurf vom 30.06.2009 soll die Polizei aufrüsten. Die Webseite Daten-Speicherung.de berichtet:

  1. Wiedereinführung der Massenerfassung von Kfz-Kennzeichen;
  2. Ermächtigung der Polizei, in Wohnungen einzubrechen und diese zu verwanzen;
  3. die Daten der anlasslosen Vorratdsdatenspeicherung sollen fröhlich genutzt werden – ungeachtet der Einschränkungen, die das Verfassungsgericht ausgesprochen hat;
  4. Blockierung des Mobilfunks;
  5. Spionage-Programme für Internet-Telefonie;
  6. Erlaubnis, Informationen über Personen in Deutschland an ausländische Behörden weiter zu reichen;
  7. Zwangsuntersuchung und -behandlung von ungefährdeten Personen – im Widerspruch zum Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit;
  8. Ausweitung der erwiesenermaßen unwirksamen Video-Überwachung öffentlicher Plätze;
  9. „Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten“, das heißt: sie können ohne jede Untat festgenommen werden;
  10. präventive Rasterfahndung;
  11. unzureichender Schutz der Intimsphäre.

Datenspeicherung.de schreibt wörtlich:

Könnte hingegen beispielsweise während eines Geschlechtsverkehrs auch etwas relevantes gestöhnt werden, soll sich ein Richter die Aufzeichnung anhören.

Mitgetragen wird diese Schweinerei nicht nur von der hessischen CDU, sondern auch der FDP. So viel zu deren Glaubwürdigkeit bei oppositionellen Datenschutzforderungen. Mahlzeit.

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