| 01.07.09
Das Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag nicht gekippt, sondern modifiziert.
Ich will nicht lügen: zunächst war ich enttäuscht. Bis ich auf den SZ-Artikel von Heribert Prantl stieß. Prantl ist übrigens promovierter Jurist. Seine Kommentare schätze ich sehr.
Prantl fasst so zusammen: das Verfassungsgericht sagt nicht: nö, is nich‘, sondern es sagt: wenn wir diesem Vertrag zustimmen, dann muss Demokratie gewährleistet sein. In dem Zusammenhang sind – eins zwei drei – mehrere Begleitgesetze zurück gegeben worden mit der Aufforderung: nochmal, bitte.
Lawblog verweist auf einen Hintergrund-Beitrag beim Deutschlandfunk. (Danke, Udo!)
Nachtrag – bei Telepolis gibt es eine verständliche Zusammenfassung.
Nachtrag 2 – kritischere Töne gibts bei den Nachdenkseiten.