| 10.11.09
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV berichtet von der Buchvorstellung „Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt“, dass laut Heiner Geißler Hartz IV gegen Grundgesetz verstößt:
Die Kürzung einer Leistung unter die Höhe des Existenzminimums sei eine derart schwere Strafe, wie sie in einem Strafprozess kaum verhängt werde. Eine Strafe dürfe nämlich die Existenzgrundlage nicht entziehen.
Deckt sich mit meiner Auffassung. Nach meinem Verständnis müsste sich jetzt ein Kläger finden, der den Aufwand der Klage durch alle Instanzen durchhält. Vorher landets nämlich nicht beim Verfassungsgericht.
(Falls nicht Schwarz/Gelb das Gesetz kippt oder der Mond vom Himmel fällt.)