| 22.10.09
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder und überprüft in einem Aufwasch die Regeln, die zur Berechnung zugunde lagen. Spiegel Online berichtet.
Die Berechnung stützt sich auf Ausgabestatistik des Statistischen Bundesamts für die unteren 20% der Bevölkerung (nach Einkommen, alleinstehende Haushalte, ohne Sozialhilfeempfänger). Klingt zunächst vernünftig, aber die Statistik wird nicht 1:1 angewandt, sondern es werden für die einzelnen Posten ziemlich willkürliche Abschläge gemacht. Auf Nachfrage der Richter zu den Gründen kam ein mächtiges Drucksen heraus. Zitat aus Spiegel:
Der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Rixen, führte denn auch im Laufe des Nachmittages nur noch Rückzugsgefechte: „Im Rückblick ist man oftmals schlauer“, aus heutiger Sicht sei „manches nicht mehr überzeugend“, bestimmte Anhaltspunkte hätten „seinerzeit eine verlässliche Basis“ gebildet, „da war zunächst Wissen nicht da“, inzwischen habe ein „Nachdenken begonnen“, verteidigte er die „lernende Gesetzgebung“ der Bundesregierung. Selten hat man beim Verfassungsgericht ein schonungsloseres Bekenntnis eines Regierungsvertreters zu learning by doing gehört - auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft.
Ich habe die Tabelle aus Spiegel Online in die Tabellenkalkulation übertragen und so umgestellt, dass die Abschläge einzeln und in summa erscheinen. Die Differenz zu Wohnkosten habe ich ungeprüft übertragen.
|
Bedarf Kategorie |
Ausgaben ermittelt |
Abschlag willkürlich |
Bezug Hartz-IV |
|
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren |
133 |
5% |
127 |
|
Bekleidung und Schuhe |
34 |
0% |
34 |
|
Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung |
322 |
93% |
24 |
|
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände |
27 |
7% |
25 |
|
Gesundheitspflege |
18 |
28% |
13 |
|
Verkehr |
59 |
73% |
16 |
|
Nachrichtenübermittlung |
40 |
25% |
30 |
|
Freizeit, Unterhaltung, Kultur |
71 |
45% |
39 |
|
Bildungswesen |
7 |
100% |
0 |
|
Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung |
28 |
71% |
8 |
|
Andere Waren und Dienstleistungen |
40 |
32% |
27 |
|
Insgesamt |
779 |
||
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ohne Wohnkosten |
483 |
29% |
345 |
Die Abschläge wurden also so feinjustiert, dass unterm Strich der politisch gewünschte Betrag stand. – Und ich frage mich gequält, warum um alles ist dieser offensichtliche Beschiss am Bürger nicht früher ans Tageslicht gekommen? Warum muss es jedesmal vorm Verfassungsgericht landen?