Hartz-IV-Leistung ausreichend?

|  17.10.09

Die schwarzgelbe Regierungskoalition plant, dass bei Hartz-IV die Miete künftig nicht an den Empfänger überwiesen wird, sondern direkt an dessen Vermieter.

Laut Scharflinks hat argumentiert Fraktionsvize Bosbach (CDU) gegenüber der „Berliner Zeitung“, dass eine „zweckfremde Verwendung“ verhindert werden soll.

Abgesehen verletztem Datenschutz und Stigmatisierung von Millionen hat die Geschichte diesen Aspekt: Bosbach gibt damit indirekt zu, dass die Harz-IV-Bezüge zu knapp bemessen sind. Augenscheinlich kommt die „zweckfremde Verwendung“ nennenswert vor: dann nämlich, wenn der Empfänger auf verspätete Hartz-IV-Zahlungen wartet, aber heute Hunger leidet.

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