| 01.10.09
Ich habe es vorher bereits thematisiert: wenn das HartzIV-Opfer den diversen Auflagen nicht minuziös nachkommt, sieht das Sozialgesetz als Sanktion Kürzungen der „Stütze“ vor. Diese unterschreitet das Existenzminimum, der Empfänger wird zum Hunger verurteilt. Damit wird seine Menschenwürde angetastet. Steht im Widerspruch zu GG Art. 1 Absatz 1 Satz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Gegen die unsägliche Regelung im Sozialgesetz wendet sich eine Petion. Die Mitzeichnungsfrist endet am 28.10.2009. Mitgezeichnet haben bis heute 3041 Bürger.
Das ist viel zu wenig. Daher Aufruf an alle – zeichnet die Petion gegen HartzIV-Sanktionen mit!