Informations- und Meinungsfreiheit

Die Meinungs- und die Informationsfreiheit ist von Grundgesetz, Artikel 5, geschützt. Dort heißt es wörtlich: eine Zensur findet nicht statt. Ausnahmen durch ein höherwertiges Grundrecht (Jugendschutz, Schutz vor Ehrverletzung) sind nur mit Gesetz möglich.

Interessant in folgenden Zusammenhängen:

Wenn Sie mich fragen, wie ich mich vor einem Verdacht schützen würde: ich wüsste es nicht.

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