Die Unschuldsvermutung ist ein Rechtsprinzip, das besagt: ein Verdächtigter gilt bis zum konkreten Beweis seiner Schuld als unschuldig. Steht im Gegensatz zum Generalverdacht.
Interessant im Zusammenhang mit Schäubles Menschenkategorie des Gefährders, der er bürgerliche Rechtsprinzipien verweigern will.