Unschuldsvermutung

Die Unschuldsvermutung ist ein Rechtsprinzip, das besagt: ein Verdächtigter gilt bis zum konkreten Beweis seiner Schuld als unschuldig. Steht im Gegensatz zum Generalverdacht.

Interessant im Zusammenhang mit Schäubles Menschenkategorie des Gefährders, der er bürgerliche Rechtsprinzipien verweigern will.

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