Versammlungsfreiheit

Die Versammlungsfreiheit ist geschützt von Artikel 8 des Grungesetzes sowie durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Interessant im Zusammenhang des bayrischen Versammlungsgesetzes, das vom Bundesverfassungsgericht gründlich abgewatscht wurde.

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