Kindesmissbrauch ist ein schwerer Straftatbestand.
Die Organisation MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internet-Sperren) berichet: Das BKA hat die Statistik der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern sehr genau aufgeschlüsselt. Ich zitiere aus MOGIS (Hervorhebungen von mir):
Im Straftatenkatalog findet sich der Schlüssel:
1316 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB
[...]
(Um es gleich mal vorweg zu nehmen: beim sexuellen Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials ist in über 70% der Fälle der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers, also bekannt, oder verwandt! .. mehr dazu aber noch am Ende)
Anhand der Schlüssels 1316 arbeitet der Autor Christian Bahls heraus,
Nachtrag – sollte der Artikel wider Erwarten gelöscht sein – bitte kurze Nachricht an mich, ich habe eine lokale Sicherheitskopie angefertigt.