|
|
|
- Zur Klärung der
Grundstücksgrenzen und um sicherzustellen, ob nicht doch was beim
Hausbau schiefgegangen ist, schrieben wir den Vermesser an, um die
Grundstücksgrenzen erneut einzumessen, die Grenzsteine freizulegen
und um die Einmessungsbescheinigung für das Haus zu fertigen.
|

01__Anschreiben_an_Vermesser__01.jpg |

01__Anschreiben_an_Vermesser__02.jpg |

02__Vermessungsskizze.jpg |
- Zur Klärung und um den Zaun (durch die für's Grundstück zuständige
Kleingartenanlage) versetzen zu lassen, schrieben wir den
Vorstandsvorsitzenden der Kleingartenanlage an.
|

03__Anschreiben_an_KGA__01.jpg |
Parallel
dazu sind wir aber auch zur KGA gefahren, um das Ganze persönlich
abzusprechen. Den Vorstandsvorsitzenden trafen wir leider nicht an.
Seitens der Kleingärtner wurden wir an das für Bauwesen
zuständige Vorstandsmitglied verweisen.
Dem Hr. .... trugen wir unser Anliegen vor und er sagte uns zu,
daß der Zaun natürlich auf die richtige
Grundstücksgrenze versetzt würde. |
- Nach
dem Wochenende erhielten wir dann ein Fax von dem o.g.
Vorstandvorsitzenden, daß völliges Unverständnis bei
uns hervorrief.
|

04__Antwort_KGA-Vorsitzender.jpg |
Da fehlen einem die Worte, wie kann man denn auf solche Gedanken kommen? |
- Nur um
sicherzugehen, fragte ich auch nochmal bei der Gemeinde nach, wo mir
eine Mitarbeiterin nach Schilderung des Sachverhaltes Recht gab.
Daraufhin unser Antwortschreiben.
|

05__2_Anschreiben_an_KGA__01.jpg |

05__2_Anschreiben_an_KGA__02.jpg |

05__2_Anschreiben_an_KGA__03.jpg |
..
|

20060828__Anschreiben.jpg |
Da bislang immer noch nicht seitens der KGA reagiert wurde, haben wir noch ein zweites Schreiben verfaßt. |

20060904__Antwortschreiben.jpg |
In Folge kam dann wieder mal ein Schreiben, wo die dahinter stehende Grundhaltung schwer begreiflich wird. |
|
Habe dann heute
(08.09.2006) mal mit dem eigentlichen Grundstückseigentümer
des KGA-Geländes telefoniert. Er selber und der KGA-Vorsitzende
waren vor gut einem Jahr bei der Grenzsteinlegung anwesend - seitdem
sind also die jetzt bestehenden Grenzen (und damit auch die
Grenzsteine) bekannt. Seitens des Grundstückeigentümers
bestehen keinerlei Bedenken gegen das Aufstellen eines
Geräteschuppens auf der Grundstücksgrenze und rechtliche
Schritte einzuleiten beabsichtigt er auch nicht.
|
|
| Schuppen-Rohbau |

20061007__Schuppen-Rohbau |

20061007__Schuppen-Rohbau |

20061007__Schuppen-Rohbau |

20061007__Schuppen-Rohbau |
| . |
|
|
|
| Schuppen mit Wänden und Dach |

20061012__Schuppen__01.jpg |

20061012__Schuppen__02.jpg |

20061012__Schuppen__03.jpg |
|
| . |
|
|
|
| Schuppen mit Zierleisten |

Schuppen_am_23.10.2006 |

Schuppen_am_23.10.2006 |
|
|
|